Tuesday, September 01, 2009

Kindesentzug im Landkreis Ansbach

Gründe braucht das Jugendamt nicht mehr. Irgendein Verdacht soll reichen für eine Freiheitsentziehung und die Trennung von Kindern und Eltern. Anders sind Äußerungen der Abteilungsleiterin beim Landratsamt Ansbach Regierungsdirektorin Petra Clausen nicht zu verstehen, die einen Kindesentzug auch ohne Gerichtsbeschluß für rechtmäßig und unproblematisch hält. Für so unproblematisch, daß ihre Mitarbeiterinnen vom Jugendamt sogar das Gericht belogen, es habe eine "freiwillige Inobhutnahme" stattgefunden. Wenn sich diese Sicht, des letzten Jahres fatal geänderten § 1666 BGB, durchsetzt, dann können Familien in Deutschland die Koffer packen. Jedenfalls die, die nicht der herrschenden Nomenklatura angehören. Dann wird nicht mehr nur die Arbeitsleistung der Leute nach oben umverteilt, sondern auch deren Kinder. Unsere Demokratie wird zur Farce. Das Volk wird erst von oben beschult, erzogen und multimedial abgerichtet. Derart seines Eigenen beraubt, darf es dann die da oben "wählen".

www.kindesentzug-ansbach.de

Zur Änderung des § 1666 BGB siehe hier:
Gefahr in Verzug: Staatsstreich in Berlin
Im Parlament wurde lautstark gefordert, daß die Jugendämter und Gerichte eng und vertrauensvoll zusammenarbeiten sollen. Das tun sie nun offensichtlich. Denn hier folgte das Amtsgericht Ansbach dem Jugendamt ohne auch nur die Eltern und Kinder anzuhören - und dies, als sei das nicht schlimm genug (Gefahr im Verzuge war zu dem Zeitpunkt ja nicht einmal mehr konstruierbar) mißachteten den vorgelegten Antrag nebst Beweisen und Beweisangeboten.
Wenn die Jugendämter nicht einmal eine Fachaufsicht haben, was ohnehin ein Unding ist, wer soll dann die Jugendämter kontrollieren, wenn nicht die Familiengerichte? Wenn diese zur vertrauensvollen (und nicht kritisch-objektiven) Zusammenarbeit aufgefordert sind, das Jugendamt gleichzeitig weitgehendst zu Grundrechtseingriffen ermächtigt ist, dann ist die Rede von einer Gewaltenteilung in Deutschland in einem der wohl wichtigsten Bereiche menschlichen Lebens endgültig absurd geworden.
Hier erklärt sich auch die Vehemenz mit der die Nomenklatura an der staatlichen Zwangsbeschulung ausnahmslos Aller festhält: Wer nicht in der Staatsschule (und ihren staatlich kontrollierten und en detail bevormundeten privaten Pendants) lernt, sondern im wirklichen Leben, der glaubt vom Staatskundeunterricht nichts mehr.